Bauen & Planen
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Bauen!
Einmal im Monat findet in der Marktgemeinde Nötsch im Gailtal ein Bausprechtag mit dem Bürgermeister statt. Terminvereinbarungen können über die Gemeindeverwaltung per Telefon (+43 4256 2145) oder E-Mail (noetsch@ktn.gde.at) vereinbart werden. Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben und zur Einreichung stehen Ihnen die Mitarbeiter aus dem Bauamt telefonisch oder persönlich während der Amtsstunden zur Verfügung.
Allgemeines:
Bei der Errichtung von Bauvorhaben kann grundsätzlich zwischen bewilligungsfreien und den bewilligungspflichtigen Vorhaben unterschieden werden. Bewilligungsfreie Vorhaben sind im § 7 Abs. 1 K-BO 1996 taxativ aufgezählt. Sie sind der Behörde nur schriftlich mittels Skizze und Lageplan mitzuteilen.
Ein Bauvorhaben ist bewilligungspflichtig, wenn es nicht mehr als bewilligungsfrei einzustufen ist. Beispiele: ein Gebäude mit 30 m² oder 3,6 m Höhe, eine 45 m² Terrassenüberdachung, ein Winter- oder Sommergarten (auch wenn dieser unter 25 m² hat), eine Verwendungszweckänderung, ein Zubau zum Wohnhaus etc.).
Hier finden Sie unsere Checkliste, die Ihnen bei der Einreichung als Unterstützung dienen soll:
Mit dieser umfangreichen Baurechtsfibel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Etappen im Bauverfahren (vom Grundstückskauf bis hin zur Fertigstellung, Gewährleistung etc.).