Bauen & Planen


Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Bauen!


Einmal im Monat findet in der Marktgemeinde Nötsch im Gailtal ein Bausprechtag mit dem Bürgermeister statt. Terminvereinbarungen können über die Gemeindeverwaltung per Telefon (+43 4256 2145) oder E-Mail (noetsch@ktn.gde.at) vereinbart werden. Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben und zur Einreichung stehen Ihnen die Mitarbeiter aus dem Bauamt telefonisch oder persönlich während der Amtsstunden zur Verfügung.

Allgemeines:

Bei der Errichtung von Bauvorhaben kann grundsätzlich zwischen bewilligungsfreien und den bewilligungspflichtigen Vorhaben unterschieden werden. Bewilligungsfreie Vorhaben sind im § 7 Abs. 1 K-BO 1996 taxativ aufgezählt. Sie sind der Behörde nur schriftlich mittels Skizze und Lageplan mitzuteilen.

Ein Bauvorhaben ist bewilligungspflichtig, wenn es nicht mehr als bewilligungsfrei  einzustufen ist. Beispiele: ein Gebäude mit 30 m² oder 3,6 m Höhe, eine 45 m² Terrassenüberdachung, ein Winter- oder Sommergarten (auch wenn dieser unter 25 m² hat), eine Verwendungszweckänderung, ein Zubau zum Wohnhaus etc.).

 

Bebauungspläne der Marktgemeinde Nötsch im Gailtal:

Die Grundlage für die Bebauung eines Grundstückes bildet neben der entsprechenden Flächenwidmung der (textliche) Bebauungsplan. Diese Verordnung regelt die Art und Weise der Bebauung eines Grundstückes und legt beispielsweise die Mindestgröße eines Grundstückes, die zulässige Bauhöhe, die Breite der Verkehrsflächen und Baulinien fest. Mit dem Bebauungsplan werden vor allem spezifische Details der Gemeinde festgelegt. Neben dem Bebauungsplan sind auch die geltenden Fachvorschriften (Kärntner Bauansuchenverordnung, Kärntner Bauordnung, Kärntner Bauvorschriften etc.) einzuhalten. 

Unsere Bebauungspläne

Formular - Mitteilungsfreie Bauvorhaben

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Hier finden Sie unsere Checkliste, die Ihnen bei der Einreichung als Unterstützung dienen soll:

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Mit dieser umfangreichen Baurechtsfibel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Etappen im Bauverfahren (vom Grundstückskauf bis hin zur Fertigstellung, Gewährleistung etc.).

In unserem Gemeindegebiet gibt es mehrere Gefahrenzonen. Im Gefahrenzonenplan werden Überflutungsflächen bei einem Hochwasser dargestellt. Bei der Ausweisung von Gefahrenzonen gibt es unterschiedliche Zonen. In Roten Gefahrenzonen herrscht generelles Bauverbot. Bauvorhaben in Gelben Gefahrenzonen können unter Absprache mit der Wildbach- und Lawinenverbauung und der BH-Villach erfolgen.

Die Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung und der Wildbach- und Lawinenverbauung sind im Online KAGIS ersichtlich. Ob sich Ihr Grundstück in einer Gefahrenzone befindet können Sie hier im KAGIS nachsehen.

In die rechtskräftigen Gefahrenzonenpläne kann im Gemeindeamt Einsicht genommen werden.

Unsere Gefahrenzonenpläne