Standes-, Melde- & Sozialamt


Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.

Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.

Unsere Standesbeamtin  Frau Monika Errath steht Ihnen für nähere Informationen gerne persönlich zur Verfügung. 

Die Geburt eines Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird die Anzeige der Geburt durch die Krankenanstalt, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten wird die Anzeige der Geburt von der Ärztin/vom Arzt bzw. von der Hebamme, die/der bei der Geburt anwesend war, ausgestellt und der Mutter/den Eltern übergeben. Die Mutter/die Eltern muss/müssen diese dann dem Standesamt übergeben.

Aktuelle Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Behördenwegen bei der Geburt, Vor- und Familiennamen des Kindes, Obsorge, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Elternkarenz und Elternteilzeit etc. finden sie unter Geburt (oesterreich.gv.at) .


In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Zugänge für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.

In unserer Marktgemeinde Nötsch im Gailtal werden die Trauungen von der stellvertretenden Amtsleiterin Monika Errath, dem Amtsleiter Mag. (FH) Philip Millonig  sowie von der Finanzverwaltung Melanie Millonig durchgeführt.

Gerne gehen wir auch auf die individuellen Wünsche der Brautpaare ein. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit dem Standesamt bzgl. des Trauungstermines in Verbindung zu setzen.

 

Aktuelle Informationen zu Verlobung, Heirat, Anmeldung zur Eheschließung, standesamtliche und konfessionelle Trauung, Namensänderungen, Heirat im Ausland, Ehegüterrecht etc. finden sie unter: Standesamtliche Trauung (oesterreich.gv.at)

 



Melde- und Sozialamt

  • Allgemeine Auskünfte
  • Sozialunterstützung und Sozialhilfeangelegenheiten
  • Aufnahme von Pensions-, Pflegegeld-, und Behinderten- anträgen sowie Anträgen um Aufnahme in Pflegeheime und Anträgen nach dem Heeresgebührengesetz
  • Meldeangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
  • Standesamtsangelegenheiten einschließlich Trauungen
  • Kindergartenangelegenheiten
  • Betagten- und Ehejubilarehrungen
  • Neugeborenenaktion
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Seniorenangelegenheiten
  • Integrationsangelegenheiten
  • Familienangelegenheiten
  • Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren 
     

  • Ab- und Anmeldung (Wohnsitz)
  • amtliche Abmeldung
  • Hauhaltsbestätigung
  • Lebensbescheinigung
  • Meldeauskunft - Adressen
  • Meldebestätigung
  • Melderecht
  • Meldezettel

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Melde- und Sozialamt der Marktgemeinde Nötsch im Gailtal gerne zur Verfügung.