Gefahrenzonenpläne
Die Gefahrenzonenpläne der Bundeswasserbauverwaltung und der Wildbach- und Lawinenverbauung sind im Online KAGIS ersichtlich. In die rechtskräftigen Gefahrenzonenpläne kann im Gemeindeamt Einsicht genommen werden.
BEACHTEN Sie: Für Bauten im Hochwasserabflussbereich ist eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich. Für Planungszwecke können nachstehende Informationen herangezogen werden: