Fahrverbot (in beiden Richtungen) für die B 111 Gailtal Straße, von Km 1,555, AST Hermagor bis Km 8,220, Kreuzung L 27a Feistritzer Straße vom 24.07.2026 - 08.40 Uhr bis 24.00 Uhr (Ersatztermin 25.07.2026)
Ausgenommen davon ist der Baustellenverkehr.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die L 27a Feistritzer Straße, B 83 Kärntner Straße, AST Arnoldstein sowie AST Hermagor der A 2 Süd Autobahn, bzw. B 111 Gailtal Straße und umgekehrt.
Das Fahrverbot ist zusätzlich infolge des Verkehrsaufkommens mit Straßenaufsichtorgangen nach § 97 der StVO 1960 und in Absprache mit der Executive zuregeln.