Aktion Kärnten Card (= Saisonkarte Bergbad und Nötscher Museum) - 27.01 - 28.02.25
Aktion Kärnten Card & Kärntner Familienkarte 2025 – vom 27. Jänner bis 28. Februar 2025
Die Kärnten Card ist auch gleichzeitig die Saisonkarte für unser Bergbad in Wertschach sowie für die diesjährige Ausstellung im Museum des Nötscher Malerkreises.
Auch 2025 gibt es mit der Kärntner Familienkarte wieder ermäßigte Kärnten Cards und nun stehen auch alle Preise fest!
PREISE:
Kärnten Card Saisonpaket für Erwachsene um EUR 83,- statt um EUR 93,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Senioren um EUR 79,- statt um EUR 89,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Jugendliche (Jg. 2008-2009) um EUR 48,50 statt um EUR 93,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Kinder (Jg. 2010-2018) um EUR 5,- statt um EUR 49,50,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Erwachsene mit Ausgleichzulage um EUR 48,50 statt um EUR 93,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Senioren mit Ausgleichzulage um EUR 48,50 statt um EUR 89,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Studenten mit Studienbeihilfenbescheid um EUR 48,50 statt um EUR 93,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für erwachsene Klient:innen mit Behinderung im Bereich Assistenz-Leistungen (inkl. einer namhaft gemachten Begleitperson) um EUR 59,- statt um EUR 93,- (Frühbucher)
Kärnten Card Saisonpaket für Kinder-Klient:innen mit Behinderung im Bereich Assistenz-Leistungen sind gratis erhältlich statt um EUR 49,50- (Frühbucher)
VORAUSSETZUNGEN:
• Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, muss eine Kärntner Familienkarte (Elternkarte inkl. Anzahl und Geburtsdatum der Kinder, Oma/Opa Karte) oder die Kärntner Jugendkarte vorgewiesen werden. Sollte die Familienkarte zeitnah vor der Aufladung der Kärnten Card angefordert worden sein, werden Bestellbestätigungen (per Mail) mit der Kartennummer der Familienkarte und der Anzahl der begünstigten Familienmitglieder ebenfalls akzeptiert.
• Klient:innen mit Behinderung im Bereich Assistenz-Leistungen erhalten einen Gutschein inkl. Inklusionsnummer; die Begünstigung gilt auch für eine ausgewählte Betreuungsperson.
• Studierende mit Hauptwohnsitz in Kärnten benötigen einen gültigen Studienbeihilfebescheid
• Einkommensschwache Personen mit Hauptwohnsitz in Kärnten und gültigem Ausgleichszulagenbescheid (berechtigt ist nur der Ausgleichszulagenbezieher)
Für Rückfragen stehen ihnen die MitarbeiterInnen im Gemeindeamt und der Tourismusservicestelle gerne zur Verfügung. Telf.Nr. 04256/2145